Sie haben Fragen zur aktuellen Situation? Verständlich.
Hier gibt es Antworten.
Eins noch vorweg: Besondere Zeiten erfordern besondere Hygienemaßnahmen. Bitte schützen Sie sich und andere durch die Einhaltung der laut Coronaschutzverordnung geltenden Coronaregeln.
Hinweise für Camping- und Mietobjektgäste:
Aktuell gibt es keine Testverpflichtungen oder Zugangsbeschränkungen auf unseren Ferienanlagen. Wir bitten unsere Gäste die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Bitte halten Sie die allgemeingültigen Verhaltens- und Hygieneregeln ein, die der jeweiligen Corona Schutzverordnung des entsprechenden Bundeslandes entnommen werden kann.
- Mecklenburg-Vorpommern: FAQ der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein: Hier finden Sie Antworten der Landesregierung Schleswig-Holstein
- Niedersachsen: Die Landesregierung stellt hier weitere Informationen zur Verfügung
- Nordrhein-Westfalen: Hier finden Sie weiterführende Informationen
1. Was passiert mit einer Reservierung, wenn die Ferienanlage auf behördliche Anordnung zu dem gebuchten Zeitraum geschlossen ist?
Wenn Sie eine bestehende Buchung innerhalb des betroffenen Zeitraums bei uns haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir kommen mit den entsprechenden Informationen auf Sie zu und Sie haben die Möglichkeit, kostenfrei umzubuchen, zu stornieren oder einen Gutschein über den gezahlten Betrag zu erhalten.
2. Den Urlaub umbuchen, obwohl es für den gebuchten Reisezeitraum aktuell keine behördlichen Einschränkungen gibt, was muss beachtet werden?
Wir suchen gerne bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten nach individuellen Alternativen. Wir stellen dann den neuen Mietzins sowie 15,00 € Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Ausgenommen hiervon sind Änderungen oder Umbuchungen ab 42 Tage vor Anreise. Diese werden von uns wie eine Stornierung gemäß Punkt 7a der AGB behandelt.
3. Den Urlaub stornieren, obwohl es keine einschränkenden Verordnungen in dem gebuchten Reisezeitraum gibt?
Sie können den Vertrag bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn gegenüber der Regenbogen AG in Textform schriftlich an stornierung (at) regenbogen.ag stornieren. Es werden dann die in den AGB unter Punkt 7 aufgeführten Stornierungsgebühren fällig.
4. Was passiert mit einer Reservierung, wenn eine behördliche angeordnete Quarantäne/Ausgangssperre vorliegt?
Sie können Ihre Reservierung bei uns gemäß AGB umbuchen oder stornieren. Wir empfehlen Ihnen, sich im Anschluss an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um eine mögliche Erstattung abzustimmen.
5. Den Urlaub kostenlos stornieren, wenn eine Reservierung in einem Bundesland getätigt wurde, in dem zum gebuchten Zeitraum die 2-G Regelung greift. Können Personen kostenfrei stornieren, die weder geimpft noch genesen sind?
Sie können Ihre Reservierung bei uns gemäß AGB umbuchen oder stornieren. Eine kostenlose Stornierung aufgrund fehlender Impfung bieten wir nicht an. Das Impfangebot ist gegeben und von daher besteht keine Unmöglichkeit. Es ist also die freie Entscheidung des Gastes. Bei medizinisch bedingten Bestätigungen, dass ein Gast nicht geimpft werden darf, entscheiden wir im Einzelfall nach Kulanz. Sollten sich an dieser Regelung Änderungen durch die Landesregierungen ergeben, werden wir diese entsprechend berücksichtigen.
Hinweise für Dauercamper:innen
Aktuelle Regelungen zur Anreise für Dauercamper:innen
Für alle Dauercamper:innen gelten die gleichen Regeln wie für touristische Übernachtungsgäste, bitte beachten Sie daher die aktuellen Regelungen der einzelnen Bundesländer weiter oben.
Besucher von Dauercamper:innen
Ob und wenn ja in welchem Rahmen unsere Dauercamper:innen Besucher empfangen dürfen, richtet sich nach der jeweiligen Corona Schutzverordnung des entsprechenden Bundeslandes. Besucher:innen von Dauercampern haben sich nach der vorgeschriebenen Teststrategie für Touristen zu richten. Für die einzelnen Bundesländer finden Sie weiterführende Informationen hier:
- Mecklenburg-Vorpommern: FAQ der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
- Schleswig-Holstein: Hier finden Sie Antworten der Landesregierung Schleswig-Holstein
- Niedersachsen: Die Landesregierung stellt hier weitere Informationen zur Verfügung
- Nordrhein-Westfalen: Hier finden Sie weiterführende Informationen