Wir wollen in Ruhe weiter streiten.

Die Auseinandersetzung geht weiter – doch bitte nicht zu lasten der Gemeinde, Gäste oder Dauercampenden.

Aktuell gibt es eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Land, Ahoi und uns für eine Teilfläche des Campingplatzes. Dank dieser Vereinbarung ist es Ahoi möglich, den gesamten Campingplatz zu betreiben. Geist dieser Vereinbarung ist, dass keine Partei etwas unternimmt, was die reibungslose Betreibung des Platzes gefährdet. Im November endet diese Nutzungsvereinbarung und wir werden wieder Besitzer der strittigen Teilfläche. 

Doch die rechtlichen Fragen bleiben weiterhin unbeantwortet. In vier Verfahren an unterschiedlichen Gerichten streiten wir weiterhin für unser Recht – Verfahren, von denen offen ist, wann sie rechtskräftig abgeschlossen sind.

Zugleich ist uns klar: Der Campingplatzbetrieb in Prerow darf darunter nicht leiden. Für das Jahr 2025 haben Land, Ahoi, die Gemeinde Born und wir eine tragfähige Lösung geschaffen, die den ruhigen Betrieb sichert. Genau dieses Modell sollten wir 2026 fortsetzen. So kann der Betrieb des Campingplatzes in Ruhe durch Ahoi fortgeführt werden, und es entstehen keine unnötigen Risiken für Gemeinden, Gäste, Land und Regenbogen.

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QR Prerow

Juristische Auseinandersetzungen

Die laufenden Verfahren in der Übersicht 

Es geht um die Kündigung der Infrastruktur-Fläche des Campingplatzes.

Das Land sagt inhaltlich: 
"Nachdem wir Eigentümerin einer Teilfläche des Campingplatzes geworden sind, dürfen wir euren bestehenden Pachtvertrag vorzeitig kündigen. Und das haben wir auch gemacht. Also runter von der Fläche."

Regenbogen sagt inhaltlich: 
"Unser Pachtvertrag für diese Fläche ist bis 2042 gültig. Ihr dürft uns nicht einfach so kündigen."

Aktueller Status:
In erster Instanz hat das Landgericht in Stralsund dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern Recht gegeben und ein erstes Urteil gegen Regenbogen gesprochen. Regenbogen hat daraufhin Berufung eingereicht und das Verfahren ist jetzt beim Oberlandesgericht in Rostock gelandet. 

Mögliches Szenario: 
Sollte Regenbogen im Jahr 2026 in Rostock Recht bekommen, käme Regenbogen mitten in der Saison wieder in den Besitz der Infrastrukturfläche. Durch eine Verlängerung der aktuellen Nutzungsvereinbarung für das Jahr 2026 wäre der operative Betrieb für das kommende Jahr gesichert. 

Es geht um die Stellplatz- und Dünenfläche des Campingplatzes.

Die Stiftung sagt inhaltlich:
"Wir sind eine unabhängige juristische Person. Der Pachtvertrag mit Regenbogen ist ausgelaufen. Deswegen dürft ihr auf dieser Fläche nicht mehr sein. Und eine Entschädigung für eure Werte müsst ihr euch woanders holen."

Regenbogen sagt inhaltlich:
"Ihr tut nur so, als seid ihr unabhängig voneinander. In Wahrheit ist die Stiftung für Umwelt- und Naturschutz MV ein Vehikel des Umweltministers, um keine unbequemen Fragen wegen des Flächenkaufs der Stellplatz- und Dünenfläche vor dem Landtag beantworten zu müssen. Der Campingplatz sollte immer als eine Fläche betrachtet werden– und nicht als zwei. Und natürlich wollen wir für unsere Werte auf der Stiftungsfläche entschädigt werden." 

Aktueller Status:
Das Landgericht in Rostock hat in erster Instanz geurteilt, dass die Kündigung rechtens ist, da die Stiftung unabhängig vom Land agiere. Auch hier ist Regenbogen in die Berufung gegangen. Der Fall liegt jetzt beim Oberlandesgericht in Rostock.

Risiko für 2026:
Kommt das Oberlandesgericht in zweiter Instanz zu dem Schluss, dass die Regenbogen AG mit der Stiftung und dem Land einen langfristigen Pachtvertrag geschlossen haben, wäre unser Pachtvertrag bis 2042 gültig und es gäbe einen Betreiberwechsel inmitten der Saison. Durch eine Verlängerung der aktuellen Nutzungsvereinbarung für das Jahr 2026 wäre der operative Betrieb für das kommende Jahr gesichert. 

Es geht um das Bewerbungsverfahren für den Campingplatz.

Das Land und die Stiftung sagen inhaltlich: 
"Hört auf euch wie schlechte Verlierer zu benehmen – nach einem sauberen und fairen Ideenwettbewerb seid ihr auf dem dritten Platz gelandet. Wir haben kein Willkürverbot verletzt. Das Konzept von Ahoi war einfach besser und deswegen haben wir uns für Ahoi entschieden. Und selbst, wenn ihr gewonnen hättet: Bei einem Ideenwettbewerb habt ihr gar keinen Anspruch auf Abschluss eines Pachtvertrags. 

Regenbogen sagt inhaltlich: 
"Das Bewerbungsverfahren war alles andere als sauber und fair. Knapp 40 Seiten Begründung mit diversen konkreten Beispielen liegen dafür vor. Und bitte entscheidet euch mal, was es jetzt war: Ein Interessenbekundungsverfahren oder ein Ideenwettbewerb? Wenn es wirklich nur ein Ideenwettbewerb war, steht die abschließende Entscheidung über den Pachtvertrag nämlich noch aus."

Aktueller Status:
In erster Instanz hat das Landgericht in Stralsund geurteilt, dass es sich um einen Ideenwettbewerb gehandelt hätte und das Gewinnen des Wettbewerbs nichts mit der Vergabe des Platzes zu tun hat. Dagegen hat Regenbogen Berufung eingelegt. 

Mögliches Szenario: 
Eine Möglichkeit: Das OLG Rostock sagt, dass es kein Ideenwettbewerb war, sondern eine offizielles Interessebekundungsverfahren. Dann würde sich das Gericht mit der Frage beschäftigen, ob das Verfahren fehlerhaft war. In der Folge wäre es möglich, dass das Verfahren wiederholt werden müsste. Eine andere Möglichkeit: Das OLG Rostock sagt, es hat sich um einen Ideenwettbewerb gehandelt. Dann wäre die Folgefrage, ob die eigentliche Vergabe noch stattfinden müsste. In beiden Fällen könnten Land und Stiftung bis zur endgültigen Klärung keinen langfristigen Pachtvertrag mit Ahoi abschließen. Was das für den aktuellen Betrieb bedeutet, ist schwierig absehbar. Eine Verlängerung der aktuellen Nutzungsvereinbarung für das Jahr 2026 würde Ruhe im Betrieb garantieren. 

Es geht um die Zuordnung der Infrastrukturfläche des Campingplatzes an das Land.

Regenbogen sagt inhaltlich: 
"Bei der Vergabe der Fläche an das Land Mecklenburg-Vorpommern hätten wir (also Regenbogen) involviert werden müssen. Hier wurden Dinge entschieden zum Nachteil Dritter (uns). Außerdem ist das Land unter ganz anderen Voraussetzungen an die Fläche gekommen – alle Akteure waren sich einig, dass Regenbogen das gemeinsam erarbeitete Leuchtturm-Konzept für das Land umsetzen sollte."

BRD und das Land sagen inhaltlich: 
"Ihr seid gar nicht befugt, Einwände gegen diese Vermögenszuordnung vorzubringen."

Aktueller Status:
Die juristischen Schreiben sind fast ausgetauscht. Wir warten auf ein Signal des zuständigen Verwaltungsgerichts in Greifswald, dass eine mündliche Verhandlung terminiert wird, nach der über die Zulässigkeit der Klage entschieden wird. 

Mögliches Szenario: 
Sollte das zuständigen Verwaltungsgericht die Klage als zulässig ansehen, könnten die anderen relevanten Verfahren bis zur Entscheidung ausgesetzt werden. Für das Verfahren gegen die Kündigung der Infrastrukturfläche könnte dies bedeuten, dass das Land (noch) gar nicht hätte kündigen dürfen. Durch eine Verlängerung der aktuellen Nutzungsvereinbarung für das Jahr 2026 wäre der operative Betrieb für das kommende Jahr gesichert. 

Es geht um die Wortwahl.

Minister Dr. Backhaus sagte zu verschiedenen Anlässen ähnliche Dinge wie:
- Das Verhalten von Regenbogen erinnert mich an Mietnomaden. 
(NDR Interview). 

- Wenn die nicht langsam mal spuren, hab ich noch ganz andere Möglichkeiten.
(öffentliche Dauercampenden Versammlung vor div. Pressevertretungen)

- und mehr...

Regenbogen sagt inhaltlich: 
"Bitte einmal den Ton überarbeiten. Was Sie da als Minister laut und öffentlich sagen, schadet unserem unternehmerischen Ansehen."

Aktueller Status:
Die juristischen Argumente sind ausgetauscht. Herr Dr. Backhaus besteht auf seine Aussagen.

Mögliches Szenario: 
Für den Campingplatz in Prerow ist diese Auseinandersetzung irrelevant. Zwei große Anwaltskanzleien stehen in den Startlöchern, um sich für hohe Stundensätze vor Gericht zu streiten. Dabei würde eine Entschuldigung für die Wortwahl reichen. Schade.

Zwischen Düne und Gerichtssaal

Die ENtwicklung der vergangenen zwei Jahre anhand unserer Pressemitteilungen

14.04.2025: Ein Platz, eine Lösung – Camping 2025 ist gesichert.

Nach langem Ringen haben sich die Regenbogen AG und Ahoi Bullis & Camps geeinigt: Für die Saison 2025 betreibt Ahoi die gesamte Anlage auf dem Darß, während Regenbogen die Infrastruktur zeitweise überlässt. Gäste, Dauercamper und Gemeinden können damit auf Planungssicherheit und eine volle Campingsaison setzen. Ein einheitlicher Betrieb vermeidet Unsicherheiten – und macht den Frühjahrs- und Sommerurlaub möglich.

29.01.2025: Blockierer? Ganz im Gegenteil.

Während Öffentlichkeit und Politik der Regenbogen AG mangelnde Kompromissbereitschaft vorwerfen, betont das Unternehmen seine jahrelangen Investitionen, Konzepte und Gesprächsangebote für die Zukunft des Prerower Campingplatzes. Selbst eine im Dezember 2024 ausgehandelte Vereinbarung für die Saison 2025 wurde vom Ministerium nachträglich einkassiert – ohne Begründung. Vorstand Patrick Voßhall spricht von „willkürlichen Entscheidungen“ und stellt die entscheidende Frage: Warum wird eine funktionierende Lösung torpediert, statt ehrlich mit allen Beteiligten an der Zukunft des Platzes zu arbeiten?


24.01.2025: Runder Tisch – ohne Regenbogen?
Minister Backhaus lädt „alle Beteiligten“ nach Schwerin, doch der größte Flächenbetreiber bleibt außen vor. Für Vorstand Patrick Voßhall ist das ein Widerspruch in sich: Ein echter Runder Tisch lebt von Offenheit und unterschiedlichen Stimmen – genau die werden hier ausgeschlossen. Während Land und neuer Betreiber über Baumaßnahmen beraten, zweifelt die Regenbogen AG an der Ernsthaftigkeit des Dialogs und warnt: Ohne ihre Expertise und Infrastruktur ist ein reibungsloser Betrieb kaum denkbar.


10.01.2025: Einigung erzielt – und doch vom Tisch gewischt.
Nach einer dreistündigen Verhandlung im Dezember 2024 glaubten Regenbogen AG und Minister Backhaus an eine Lösung für die Saison 2025. Doch nur vier Wochen später erklärt das Ministerium: Stattdessen soll Camper’s Friend den Platz betreiben. Vorstand Patrick Voßhall spricht von „operativer Kurzsichtigkeit“ und stellt unbequeme Fragen: Was wird aus Dauercampern, Kurtaxe und Gewerbe vor Ort? Die AG fühlt sich übergangen – und zweifelt offen an der Verlässlichkeit des Ministers.

28.11.2024: Von Heimlichtuerei keine Spur – Regenbogen AG widerspricht BILD-Berichten.

Nach Schlagzeilen über angeblich „aufgegebenen“ Betrieb in Prerow stellt das Unternehmen klar: Toiletten, Strom und Wasser laufen weiter, mobile Trailer wurden lediglich vorsorglich abtransportiert. Vorstand Patrick Voßhall spricht von absurden Vorwürfen und zweifelhaften journalistischen Methoden – von ultrakurzen Antwortfristen bis hin zu fragwürdigen Quellen. Transparenz gegenüber den Gästen bleibt oberstes Gebot, rechtliche Schritte gegen die BILD werden bereits geprüft.

27.09.2024: Jetzt wird’s ernst: Regenbogen AG zieht vor Gericht gegen Minister Backhaus.

Am 27. September 2024 reichte die Kanzlei von Prof. Dr. Matthias Prinz im Namen des Unternehmens Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin ein. Im Zentrum: neun Äußerungen des Ministers – von „Mietnomaden“-Vergleichen bis hin zu offenen Drohungen – die nach Ansicht der AG unsachlich, unwahr und rufschädigend sind. Vorstand Patrick Voßhall spricht von „Amtsmissbrauch“ und will die Wiederholung solcher Angriffe verhindern.

28.06.2024: Gericht stoppt, bis die Eigentumsfrage geklärt ist. 

Das Landgericht Stralsund hat das Verfahren zum Regenbogen Camp Prerow ausgesetzt – und verweist auf ein offenes Urteil in Greifswald. Für Vorstand Patrick Voßhall bestätigt das die komplizierte Rechtslage: Erst wenn Eigentum und Besitz eindeutig geklärt sind, dürfe über Pächterwechsel oder Räumung entschieden werden. Die gute Nachricht: Für die Saison 2024 ist der Campingbetrieb gesichert – und die AG betont erneut ihre Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung.

13.03.2024: Von Mietnomaden und Erpressung ist die Rede.

Nach scharfen Vorwürfen von Umweltminister Dr. Till Backhaus wehrt sich das Unternehmen öffentlich – und kündigt rechtliche Schritte an. Vorstand Patrick Voßhall spricht von „anmaßendem Verhalten“ und wirft dem Minister vor, die öffentliche Meinung in laufenden Verfahren zu beeinflussen. Seit über 30 Jahren zahlt die Regenbogen AG Pacht und hat das Gelände mit eigener Infrastruktur aufgebaut – nun sieht sie sich durch die Aussagen des Ministers diffamiert.

05.02.2024: Räumungsklage bedroht Camping-Idyll auf dem Darß

Mitten in laufenden Gesprächen flattert der Regenbogen AG eine Klage ins Haus. Vorstand Patrick Voßhall spricht von einer „Vergiftung der Atmosphäre“ – und warnt: Über 400 Dauercamper, Gemeinden und Gäste könnten ihre Infrastruktur verlieren, wenn die Teilflächen zerschnitten werden. Strom, Wasser, Wege, sogar Toiletten wären betroffen. Statt Einigung droht nun ein unhaltbarer Zustand – und die AG kündigt an, vor Gericht für den Erhalt des beliebten Prerower Campingplatzes zu kämpfen.

Der Lauf der Dinge.

Was in Prerow passiert, braucht Kontext – hier sind die zentralen Etappen der langen Geschichte.

Mehr Schein als Sein: 
Eine undurchsichtige Ausschreibung macht das Chaos komplett – Ideen werden an die Konkurrenz verteilt und Unternehmen ohne Camping‑Erfahrung kommen weiter. Was steckt wirklich dahinter?

Sturmtief im Campingparadies: 
Mit einem einzigen Brief stellt der Umweltminister plötzlich alles infrage und sorgt für Unruhe in einer ganzen Region. Eine Achterbahnfahrt zwischen „Ja“, „Nein“ und „Jein“.

Dunkle Wolken über dem Regenbogen‑Camp.
Nach jahrzehntelanger gemeinsamer Planung und millionenschweren Investitionen droht das Leuchtturmprojekt „Prerow 2k2x“ plötzlich zu scheitern. Wie konnte es dazu kommen?

Ein Campingplatz, viele Flächen

Wem gehört was von diesem Campingplatz - eine historische Betrachtung der Flächen-Entwicklung

Was tun, wenn der Staat dich vor die Tür setzt: 
Diese Sachgeschichte erzählt, wie Mecklenburg‑Vorpommern 2022 per Landesstiftung die Sand‑, Strand‑ und Dünenflächen des Regenbogencamps kaufte und nun die Räumung verlangt. Erfahrt, warum die Stiftung keine Entschädigung zahlen will und was zwei überlappende Pachtverträge sowie neuen Grenzlinien mit einem Vorstand zu tun haben, der sich gegen „staatliche Willkür“ wehrt. 

Vom volkseigenen Ferienparadies zum juristischen Flickenteppich: 
Unsere Sachgeschichte zeigt, worüber Born und Prerow sich gestritten haben und wie Treuhand, BImA und eine Entschädigungsklausel Sand ins Getriebe bringen. Erfahrt im ersten Teil, warum es heute so viele unterschiedliche Gerichtsverfahren gibt. 

Was mich noch interessieren würde...

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